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Heizungs Förderungen 2021/22

Aktualisiert: 4. Apr. 2023

Allgemeines zur aktuellen Förderungsaktion


Die Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" soll Privaten und Betrieben den Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern. Damit setzt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) einen weiteren wesentlichen Schritt zur Klimaneutralität im Jahr 2040.

Für die Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" und die Sanierungsoffensive 2021/2022 stehen für Private und Betriebe insgesamt 650 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 400 Millionen Euro für den Kesseltausch und die Förderungsaktion "raus aus Öl" reserviert. Für die Jahre 2023 bis 2025 wurde bereits ein Zusagerahmen für die Förderung in der Höhe von 1.140 Millionen Euro gesetzlich verankert.

"raus aus Öl und Gas" für Private

Die Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser richtet sich an (Mit-)Eigentümerinnen/(Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte und an Mieterinnen/Mieter eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses.

Die Förderungsaktion "raus aus Öl und Gas" für den mehrgeschoßigen Wohnbau richtet sich an Gebäudeeigentümerinnen/Gebäudeeigentümer bzw. deren bevollmächtigte Vertretung (z.B. die Hausverwaltung) eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens drei Wohneinheiten. Im Fall einer Zentralisierung des klimafreundlichen Heizungssystems können auch Mieterinnen/Mieter und Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer einzelner Wohnungen eine Förderung beantragen.


Hinweis


MieterInnen und WohnungseigentümerInnen einzelner Wohnungen müssen stets die wohnzivilrechtlichen Regelungen bei Umsetzung der Maßnahmen einhalten (z.: schriftliche Zustimmung der VermieterIn.



Eine Förderung ist nur für Gebäude im Inland möglich. Es können nur Leistungen gefördert werden, die ab 1. Jänner 2021 erbracht wurden.

Höhe der Förderung:

  • Privatpersonen werden beim Tausch eines fossilen Heizungssystems gegen ein nachhaltiges Heizungssystem mit bis zu 7.500 Euro Förderung unterstützt.

  • Wird im Zusammenhang mit dem Kesseltausch eine thermische Solaranlage errichtet, kann ab 4. April 2022 zusätzlich der Solarbonus beantragt werden. Als Solarbonus werden höchstens 1.500 Euro als Förderung bei Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern ausbezahlt.

  • Die Zentralisierungspauschale im Bereich "raus aus Öl und Gas" wird für Förderungsanträge ab 12. September 2022 im mehrgeschoßigen Wohnbau von 2.300 Euro auf 3.000 Euro pro Wohneinheit angehoben.

  • Wird ein gasbetriebenes Heizungssystem gegen eine klimafreundliche Alternative ausgetauscht, wird vorübergehend für Förderungsanträge ab 12. September 2022 zusätzlich ein "raus aus Gas"-Bonus vergeben.










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